Auskunft – Melderegister
Unternehmen und Privatpersonen können bei der Meldebehörde Personen-/ Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer Person beantragen. Um Auskunft über diese Person zu erhalten, sind mindestens Vor- und Familienname und ein zusätzliches Merkmal, das diese Person eindeutig identifiziert, wie z.B. Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit oder die frühere Adresse anzugeben. Es wird keine Auskunft erteilt, wenn Auskunftssperre besteht. Der Antrag auf Meldeauskunft kann persönlich, auf dem Postweg oder per Internet erfolgen.