Ehe, Heirat

Die Standesamtliche Trauung wird vor einer Standesbeamtin/ einem Standesbeamten geschlossen. Kirchliche Trauungen sind vor den Behörden nicht rechtsgültig.

Ehefähigkeitszeugnis

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, ist vom Standesamt die Ehefähigkeit anhand folgender Urkunden festzustellen:

  • Geburtsurkunde (bei nicht in Österreich geborenen, evtl. Abstammungsurkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
  • Heiratsurkunden aller zuvor geschlossenen Ehen
  • Sterbeurkunde/ Todeserklärung des verstorbenen früheren Ehegatten
  • Rechtskräftige Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile
  • Nachweise akademischer Grade, Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen
  • Geburtsurkunden der Kinder aus vorigen Ehen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Bei Ausländern werden zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Bescheinigung des Heimat-Standesamtes (Botschaft/ Konsulat) benötigt, die den Familienstand Ledig nachweist.

Anmeldung, Frist

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte früh genug, jedoch maximal sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen, um den Wunschtermin zu erhalten. 

Heiratsurkunde

Die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung sowie die akademischen Grade, Vornamen, Familiennamen vor der Eheschließung, Tag und Ort der Geburt, Religionszugehörigkeit sowie der Tag und Ort der Eheschließung sind in der Heiratsurkunde festzuhalten. Weitere Vermerke sind vorherige aufgelöste Ehen und Namensänderungen durch die Eheschließung.

Abschrift aus dem Ehebuch

Für Abschriften aus dem Ehebuch ist das Standesamt zuständig, in der die Ehe geschlossen wurde.