Visum

Passpflichtige Drittstaatsangehörige unterliegen in vielen Länder der Visumpflicht. Ausnahmen werden innerhalb der EU festgelegt. Visa sind Einreisetitel für einen kurzfristigen Aufenthalt und werden grundsätzlich im Ausland bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Einreiselandes (Konsulat/ Botschaft), in strengen Ausnahmefällen jedoch von Grenzkontrollstellen oder von den Landespolizeidirektionen erteilt.

Es gibt unterschiedliche Arten von Visa:

  • Visum A: Flugtransitvisum
  • Visum C: Reisevisum
  • Visum D: Aufenthaltsvisum

Visum A (Flugtransitvisum)

Für den Transit über einen österreichischen Flugplatz benötigen Staatsangehörige mancher Staaten ein Flugtransitvisum (Visum A).

Visum C (Reisevisum)

Das klassische Touristenvisum berechtigt den Inhaber/ die Inhaberin zur Einreise und zum Aufenthalt im Schengenraum bis zu einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten (90 Tage).

Visum D (Aufenthaltsvisum)

Mit einem Aufenthaltsvisum (Visum D) ist der Inhaber/ die Inhaberin zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten, berechtigt. Wenn Sie ein Visum D benötigen, müssen Sie sich im Ausland an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Konsulat/ Botschaft) wenden.