– Beantragung Ganzjährig
-1x pro Jahr, pro Haushalt (Voraussetzung Einkommensgrenze – Siehe Richtlinien)
-Beantragung nur persönlich am Gemeindeamt möglich
Höhe des Heizkostenzuschusses:
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt und Jahr:
• Bei Bezug des großen Heizkostenzuschusses € 180,00
• Bei Bezug des kleinen Heizkostenzuschusses € 110,00
Mit dieser Förderung setzt die
Gemeinde ein bewusstes Zeichen der sozialen Verantwortung gegenüber jenen Haushalten,
die durch die anhaltend hohen Energie- und Lebenshaltungskosten besonders
belastet sind. Ziel der Maßnahme ist es, einkommensschwächere Haushalte in der
bevorstehenden Heizperiode finanziell zu entlasten.




