Ihr plant ein Osterfeuer? Dann beachtet bitte folgende wichtige Hinweise:
✅ Osterfeuer sind in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt.
✅ Es dürfen ausschließlich biogene, unbehandelte Materialien (z. B. Holz-, Baum- oder Strauchschnitt) verbrannt werden.
✅ Das Feuer muss schriftlich beim Gemeindeamt angemeldet werden (inkl. Parzellennummer, Zustimmung des Grundeigentümers und Bekanntgabe einer verantwortlichen Person).
✅ Die geltenden feuerpolizeilichen Vorschriften sowie eventuelle Waldbrandverordnungen sind unbedingt einzuhalten.
⏳ Die Anmeldefrist läuft noch bis Montag, 30.03.2026 um 12:00 Uhr!
Bitte denkt rechtzeitig an die Anmeldung und sorgt für eine sichere Durchführung des Osterfeuers.
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